Klassifizierung
BJCP Bierstilrichtlinien 2015
– Kategorie 29 (Fruit Beer)
– – Unterkategorie 29B (Fruit ans Spice Beer)
Beschreibung
Weitere Kommentare, insbesondere zur Bewertung des Gleichgewichts zwischen zugesetzten Zutaten und dem Basisbier, finden Sie im Abschnitt Einführung in Spezialbier. Es gelten die Begriffsbestimmungen für Obst in der Präambel der Kategorie 29 und für Gewürze in der Präambel der Kategorie 30. In dieser Kategorie ist jede Kombination von Zutaten zulässig, die in den Formaten 29A und 30A gültig sind. Die Verwendung des Wortes Gewürz impliziert nicht, dass nur Gewürze verwendet werden können. Es können alle Gewürze, Kräuter oder Gemüsesorten der Kategorie 30 verwendet werden.
Gesamteindruck
Eine harmonische Verbindung von Obst, Gewürzen und Bier, die dennoch als Bier erkennbar ist. Der Frucht- und Gewürzcharakter sollte deutlich erkennbar sein, aber im Gleichgewicht mit dem Bier stehen, nicht so, dass dies auf ein künstliches Produkt schließen lässt.
Geruch
Die charakteristischen Aromen der genannten Früchten und Gewürzen sollen im Geruch bemerkbar sein; Beachten Sie jedoch, dass einige Früchte (z. B. Himbeeren, Kirschen) und einige Gewürze (z. B. Zimt, Ingwer) stärkere Aromen aufweisen und ausgeprägter sind als andere (z. B. Blaubeeren, Erdbeeren). Intensität von subtil bis aggressiv. Die zusätzlichen Aromen sollte sich gut mit den Aromen des gewählten Grundbierstils mischen. Das Hopfenaroma kann abwesend oder ausgeglichen sein, je nach dem deklarierten Grundstil.
Erscheinungsbild
Das Aussehen sollte für das deklarierte Basisbier und die deklarierten Früchte und Gewürze angemessen sein. Bei helleren Bieren mit Früchten oder Gewürzen, die unterschiedliche Farben aufweisen, sollte die Farbe erkennbar sein. Beachten Sie, dass die Farbe der Früchte in Bier oft heller ist als das Fruchtfleisch selbst und leicht unterschiedliche Nuancen annehmen kann. Kann etwas Trübung haben oder klar sein, obwohl Trübung im Allgemeinen unerwünscht ist. Der Schaum kann etwas von der Farbe der Früchte oder Gewürze annehmen.
Geschmack
Wie beim Aroma sollte der ausgeprägte Geschmackscharakter der deklarierten Früchte und Gewürze spürbar sein und kann in der Intensität von subtil bis aggressiv variieren. Das Gleichgewicht zwischen Obst und Gewürzen und dem zugrunde liegenden Bier ist von entscheidender Bedeutung, und der Fruchtcharakter sollte nicht so künstlich und/oder unangemessen übermächtig sein, dass er auf ein gewürztes Fruchtsaftgetränk schließen lässt. Hopfenbitterkeit, Aroma, Malzaromen, Alkoholgehalt und Gärnebenprodukte wie Ester, sollten dem Basisbier angemessen sein und harmonisch und ausgewogen mit den charakteristischen Frucht- und Gewürzaromen sein. Bedenken Sie, dass Obst im Allgemeinen den Geschmack und nicht die Süße verstärkt. Der in Früchten enthaltene Zucker ist in der Regel vollständig vergoren und trägt zu leichteren Aromen und einem trockeneren Abgang bei, als es für den deklarierten Grundstil zu erwarten wäre. Die Restsüße ist jedoch nicht unbedingt ein negatives Merkmal, es sei denn, sie weist eine rohe, nicht fermentierte Qualität auf. Einige SHVs (Spices/Herbs/Vegetables = Gewürze/Kräuter/Gemüse) sind von Natur aus bitter und können zu einem Bier führen, das bitterer ist als der deklarierte Grundstil.
Mundgefühl
Das Mundgefühl kann je nach ausgewähltem Basisbier und entsprechend dem Basisbier variieren. Der Körper- und Kohlensäuregehalt sollte dem angegebenen Grundbierstil entsprechen. Obst fügt im Allgemeinen vergärbare Zucker hinzu, die dazu neigen, das Bier auszudünnen; Das daraus resultierende Bier scheint für den deklarierten Grundstil leichter als erwartet zu sein. Einige SHV(s) (Spices/Herbs/Vegetables = Gewürze/Kräuter/Gemüse) können zusätzlichen Körper hinzufügen, obwohl vergärbare Zusätze das Bier verdünnen können. Einige SHV (s) können etwas Adstringenz verleihen, obwohl ein „roher“ Gewürzcharakter unerwünscht ist.
Kommentare
Die Gesamtbalance ist der Schlüssel eines gut gemachten Frucht- und Gewürzbiers. Die Früchte und Gewürze sollten jeweils den ursprünglichen Stil ergänzen und ihn nicht überdecken. Die Schlüsseleigenschaften des zugrunde liegenden Stils werden sich durch die Zugabe von Früchten und Gewürzen unterscheiden. Erwarten Sie nicht, dass das Basisbier genauso schmeckt wie die unverfälschte Version. Beurteilen Sie das Bier anhand der Angenehmheit und Ausgewogenheit der resultierenden Kombination. Der Brauer sollte erkennen, dass einige Kombinationen von Basisbierstilen und Früchten / Gewürzen gut zusammenpassen, während andere keine harmonischen Kombinationen ergeben. Wenn Früchte, Gewürze, Kräuter oder Gemüse deklariert werden, sollte jedes auf seine eigene Weise erkennbar und unterscheidbar sein (obwohl dies nicht unbedingt individuell erkennbar ist; ein Abgleich mit den anderen Zutaten ist immer noch entscheidend). Mit anderen Worten: das Bier sollte als gewürztes Fruchtbier verstanden werden, aber ohne zu beschreiben, dass bestimmte Früchte und Gewürze vorhanden sind (auch wenn deklariert).
Einreichungsbestimmungen
Der Teilnehmer muss einen Basisstil angeben. Der deklarierte Stil muss kein klassischer Stil sein. Der Teilnehmer muss die Art der verwendeten Früchte und Gewürze, Kräuter oder Gemüse (SHV) angeben. Einzelne SHV-Zutaten müssen nicht angegeben werden, wenn eine bekannte Gewürzmischung verwendet wird (z. B. Apfelkuchengewürz).
Eckdaten
OG, FG, IBUs, SRM und ABV variieren je nach zugrunde liegendem Basisbierstil, die Frucht spiegelt sich oft in der Farbe wieder.
Tags
specialty-beer
fruit
spice
Diese Informationen entstammen dem Übersetzungsprojekt der BJCP Style Guidelines. Zuletzt aktualisiert: 2020-01-09 15:03.