Einführung in Spezialbiere

Einführung in Spezialbiere

Spezialbierist ein weit gefasster Begriff für die in den Kategorien 28 bis 34 beschriebenen Stile. Sie unterscheiden sich von den klassischen Stilen, die in den Kategorien 1 bis 27 beschrieben sind. Die klassischen Stile sind eigenständig und können vollständig in einer Standard-BJCP-Stilbeschreibung beschrieben werden. Bei Spezialbieren wird entweder ein klassisches oder ein anderes Basisbier abgewandelt, indem zusätzliche Zutaten hinzugefügt werden oder das Bier nach einem alternativen Verfahren anders hergestellt wird. Die Spezialbier-Stilbeschreibungen beschreiben einen eigenen Stil nicht vollumfänglich, wie dies bei den klassisschen Stilen der Fall ist. Vielmehr wird in den Stilbeschreibungen für Spezialbiere erläutert, wie sich die zusätzliche Zutat oder der zusätzliche Prozess auf den Grundbierstil auswirkt.

Betrachten Sie diesen Einführungsabschnitt als Teil jeder Spezialbierbeschreibung. Hier wird allgemein beschrieben, wie ein Spezialbier eingereicht und beurteilt wird. Spezifische Anweisungen für einen Stil sind in den einzelnen Richtlinien enthalten.

Wenn Sie ein Spezialbier einreichen, das mit einer besonderen Lebensmittelzutat hergestellt wurde, beachten Sie bitte grundsätzlich, dass wir die kulinarische Bezeichnungen von Zutaten und nicht die botanischen Definitionen verwenden. Entnehmen sie die Bezeichnungen bevorzugt den detaillierten Zutatenlisten in den Beschreibungen der Stilkategorien, anstatt eine Annahme zu treffen.

Einreichung von Spezialbieren

Da bei jeder Einreichung in einer Spezialbierkategorie zusätzliche Informationen abzuliefern sind, ist es wichtig, dass Wettbewerbsteilnehmer genau den Beschreibungsabschnitt Einreichungsbestimmungen befolgen. In diesem Abschnitt werden die Informationen beschrieben, die von den Wettbewerbsrichtern benötigt werden. Gehen Sie nicht davon aus, dass die Richter Ihr Bier ohne diese zusätzlichen Informationen annehmen können. Einige können es vielleicht, die meisten aber vermutlich nicht. Sie erhalten mit ziemlicher Sicherheit eine niedrigere Punktzahl, wenn Sie diese Informationen weglassen, als wenn Sie sie richtig angeben. Versetzen Sie sich in die Situation des Wettbewerbsrichters. Notieren Sie die wirklich hilfreichen Informationen, die zur Beurteilung des Bieres erforderlich sind. Es ist den Richtern egal, ob Sie die Kirschen im Garten Ihrer Großmutter gepflückt haben, schreiben Sie also keine unnötigen Informationen auf, nennen Sie jedoch die Kirschsorte oder beschreiben Sie ihren Geschmack.

Bei der Festlegung auf einen Basisstils sollten Sie die Einreichungsbestimmungen für den Spezailbierstil sorgfältig lesen. Einige erfordern, dass ein klassischen Stil als Grundlage dient. Das bedeutet, dass als Basis einer der Stile aus diesen Richtlinien genannt werden sollte (einschließlich der historischen Biere oder der Stile mit aufgezählten Alternativen). Andere erfordern, dass der Basisstil genannt oder beschrieben werden muss, aber dass es kein klassischer Stil sein muss. Dies ist dann ein Freibrief, um den Bierstil auf eine eigene Weise zu beschreiben. Wenn Ihre Basis in etwa ein Porter ist, aber nicht konkret einem englischen, amerikanischen oder baltischen Porter entspricht, dann seien Sie nicht zu spezifisch, sondern sprechen Sie einfach von einem Porter. Einige Biere, die darauf ausgelegt sind, ihre speziellen Zutaten zur Geltung zu bringen, haben meist eine ziemlich neutrale Basis.

Bei der Angabe von Spezialzutaten bedenken Sie bitte, dass je spezifischer Sie sind, desto genauer werden Wettbewerbsrichter nach entsprechenden Eigenschaften suchen. Probieren Sie also unbedingt Ihr Bier und entscheiden Sie, wie genau Ihre Angaben sein sollen. Wenn Sie eine ungewöhnliche oder teure Zutat verwendet haben, ist dies möglicherweise ein guter Grund für eine präzise Angabe. Wenn die Zutat jedoch eher generischer Art ist, verwenden Sie einfach den gebräuchlichen Namen. Wenn Sie eine Kombination von Zutaten verwenden, z. B. mehrere Gewürze, können Sie die Mischung mit einem gebräuchlichen Namen bezeichnen (z. B. Kürbiskuchengewürz, Currypulver usw.). Wenn Sie jede einzelne Zutat auflisten, erwarten die Richter, dass jede einzelne Zutat identifzierbar ist. Wenn das Besondere einer Mischung von Zutaten jedoch darin besteht, dass der spezifische Charakter jeder Zutat zum entscheidenden Gesamtcharakter beiträgt, dann beschreiben Sie einfach diesen resultierenden Charakter. Verdeutlichen Sie sich, wie Wettbewerbsrichter die von Ihnen bereitgestellten Informationen verwenden.

Die Entscheidung, wo ein Spezialbier eingereicht werden soll, fällt Teilnehmern oft schwer. Achten Sie darauf, dem gewählten Stil wirklich möglichst gerecht zu werden, insbesondere da einige Stilbeschreibungen angeben, als was ein Bier mit einer bestimmten Kombination von Zutaten eingereicht werden sollte. Wir haben hierzu einige Zutaten bzw. Einflüsse in eine Reihenfolge gebracht (in der Priorität absteigend: “wild”, Rauch, Holz, Obst/Gewürze, Getreide/Zucker). Dies gilt jedoch nur, wenn Sie die entsprechende Zutat wahrnehmbar ist. Wenn Sie nach einer passenden Möglichkeit suchen, Ihr Spezialbier einzureichen, wählen Sie den Stil dessen Stilbeschreibung im Rahmen der zulässigen Zutatenkombinationen am besten passt. Die Einreichung eines Biers gemäß eines bestimmten Stils ist bereits ein Signal an die Wettbewerbsrichter, dass Ihr Bier bestimmte identifizierbare Bestandteile haben wird. Wenn Sie eine Zutat verwendet haben, diese jedoch nicht erkennbar ist, sollten Sie Ihr Bier nicht in unter einem Stil einreichen, für den diese Zutat erforderlich ist. Wenn die Richter sie nicht wahrnehmen können, müssen sie annehmen, dass sie nicht vorhanden ist, und werden entsprechend Bewertungspunkte abziehen.

Beurteilung von Spezialbieren

Eine alles umfassende Ausgewogenheit ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Spezialbier. Die Einreichung sollte eine harmonische Verbindung des Bieres und der besonderen Zutaten sein, wobei kein Aspekt den anderen überragt. Die speziellen Inhaltsstoffe sollten das zugrunde liegende Bier ergänzen und verbessern. Das resultierende Produkt sollte angenehm zu trinken sein. Die Einreichung sollte der Wettbewerbskategorie entsprechend, oder zumindest nicht eindeutig einer anderen Kategorie angehörend, erkennbar werden.

Einige erfahrene Wettbewerbsrichter werden einen schnellen genüsslichen Durchgang bei einem Spezialbier vollziehen, bevor sie sich eingehend mit den Einzelheiten befassen. Die schnelle Verkostung soll helfen zu beurteilen, ob die Kombination funktioniert oder nicht (d. h. ob Geschmacksunstimmigkeiten vorliegen). Wenn die Kombination unpassend ist, spielt es keine Rolle, wie gut das Produkt gebraut wurde. Es wird einfach nicht angenehm zu genießen sein. Die Richter sollten jedoch grundsätzlich offen sein. Einige unerwartete Geschmackskombinationen können überraschend genussreich sein.

Die Wettbewerbsrichter sollten nicht zu pedantisch sein, wenn es darum geht, den exakten Charakter eines bestimmten Grundbierstils zu treffen. Schließlich enthält das Basisbier in der Regel keine speziellen Zutaten, so dass sein Charakter nicht derselbe sein kann. Es kann geschmackliche Wechselwirkungen geben, die zusätzliche sensorische Effekte hervorrufen. Ebenso sollten die Richter berücksichtigen, dass der Gärungsprozess Einfluss auf die Inhaltsstoffe nimmt (insbesondere auf solche, die vergärbare Zucker enthalten) und dass somit der Charakter eines Inhaltsstoffes möglicherweise nicht mit dem des unverfälschten Spezialbestandteils identisch ist. Die Richter sollten daher auf die allgemeinen Genußeigenschaften und die Ausgewogenheit der resultierenden Kombination achten, sofern das Bier sowohl dem Basisbier als auch der Spezialzutat oder dem Spezialverfahren gerecht wird.

Bierspezialitäten zu kreieren und zu beurteilen, kann sehr bereichernd sein. Die Wettbewerbsrichter sollten bedenken, dass in diesen Stilen ein kreatives Element vorhanden ist und dass im Allgemeinen etwas Ungewöhnliches und Genussvolles belohnt werden sollte. Seien Sie offen, wenn Sie diese Stile bewerten, und versuchen Sie nicht, sie so streng zu beurteilen wie klassische Stile.

Auswirkungen zugesetzter Inhaltsstoffe auf die Ausgewogenheit eines Bieres

Der Charakter eines Inhaltsstoffes sollte angenehm und unterstützend sein, nicht künstlich oder unangemessen überbetont. Er sollte keine Brau-, Gärungs- oder sonstige Handhabungsfehler aufweisen. Aromahopfen, Gärungsnebenprodukte und Malzbestandteile des zugrund liegenden Bieres sind angesichts zusätzlicher Zutaten meist nicht so vordergründig. Diese Komponenten (insbesondere Hopfen) können auch absichtlich reduziert sein, damit der Inhaltsstoffcharakter im resultierenden Bier stärker zum Tragen kommt. Wenn das Basisbier ein Ale ist, können unspezifische Fruchtigkeit und/oder andere Gärungsnebenprodukte vorhanden sein, die für eine wärmere Gärung typisch sind. Wenn das Basisbier hingegen ein Lager ist, sollten insgesamt weniger Gärungsnebenprodukte erkennbar sein. Etwas Malzaroma kann wünschenswert sein, insbesondere bei dunklen Stilen. Das Hopfenaroma kann je nach Stil fehlen oder mit den hinzugefügten Zutaten ausbalanciert sein. Die hinzugefügten Zutaten sollten dem Bier eine zusätzliche Komplexität verleihen, jedoch nicht so auffällig sein, dass das resultierende Bier seine Ausgewogenheit verliert.

Diese Informationen entstammen dem Übersetzungsprojekt der BJCP Style Guidelines. Zuletzt aktualisiert: 2020-01-09 15:03.