Der Zoll und die Hobbybrauer

Ich durfte selbst schon nach meinem ersten Jahr als Hobbybrauer einen Herrn vom Zollamt zu Hause begrüßen. Das war ein nettes Gespräch und am Ende waren wir uns einig, dass die Überwachung der Tätigkeiten von kleinen Hobbybrauern mehr Arbeit als Sinn macht.

In der Bilanz des Steuerjahres 2018 schreibt das Hauptzollamt Braunschweig zum Thema: “Neuigkeiten gibt es bei der Biersteuer. Zwar wird wie in den vorherigen Jahren der Löwenanteil der 6.812.475,08 Euro Biersteuer von zwei Dutzend Brauereien zwischen Göttingen und Gifhorn, Hildesheim und Helmstedt gezahlt, aber 2018 sind fast aus dem Nichts 198 Hobbybrauer aufgetaucht, die unter 200 Liter Bier für den Eigenbedarf brauen – Tendenz steigend. “Die Hipster-Partys sind nun auch bei uns auf dem flachen Land angekommen”, kommentiert Zollamtmann Löhde diese Entwicklung, die für den Zoll Arbeit bei 0 Euro Einnahmen bedeutet. Dazu kommen noch etwa 75 Kleinstbrauer, die knapp über 200 Liter Bier brauen. Sie alle müssen vom Zoll überwacht werden.

Mir ist nicht erklärlich, wie in einem offiziellen Bericht der Begriff “Hipster-Party” mit Hobbybrauern in Verbindung gebracht werden kann. Da kennt sich jemand offensichtlich nicht wirklich mit dem Wesen der Hobbybrauer aus, was ja nicht schlimm ist. Doch dann wäre es vielleicht besser gewesen, sich unnötige, wertende Aussagen in einem öffentlichen Bericht zu verkneifen.

Wenn darüberhinaus der Zoll seine Hauptaufgabe tatsächlich darin sieht, Einnahmen zu erzeugen statt die Einhaltung des Steuerrechts zu überwachen, dann läuft nach meiner Meinung tatsächlich etwas falsch. Man sollte bedenken, dass weder Zollbeamte noch Hobbybrauer sich die geltenden rechtlichen Details der Überwachung von Hobbybrauern ausgedacht haben. Beide Seiten “leiden” unter den einschlägigen Paragraphen des Biersteuergesetzes und der dazugehörigen Verordnung.

Wie wäre es mit einer Initiative, scheinbar unzeitgemäße gesetzliche Regelungen zu überarbeiten? Ich könnte mir Veränderungen in mehreren Abstufungen vorstellen:

  • Man könnte die Freigrenzen mild anheben. Etwa auf 5 hl oder auf 10 hl im Falle von Suden von jeweils max. 1 hl, also auf Werte, die immer noch ohne jeden Zweifel keine gewinnbringenden wirtschaftlichen Absichten vermuten lassen.
  • Man könnte ermöglichen etwaige Überschreitungen einer Freigrenze kumuliert für das Jahr bis zum 31. Januar des Folgejahres zu melden. (Bisher scheint es verschiedene Auffassungen zu geben, ob dies jetzt schon so möglich ist.)
  • Viel sinnvoller erscheint es mir allerdings, das Brauen von Bier nicht anders als das Backen eines Brotes zu behandeln: Wer es privat und ohne gewerbliche Absichten machen will, soll es einfach tun! Gibt es überhaupt irgendwelche Menschen oder Institutionen, die heutzutage noch für die derzeit geltenden Regelungen einstehen oder einen Sinn darin sehen?

Update: Ich habe einfach am 25. Mai mal eine Mail an das Büro des Braunschweiger MdB Carsten Müller (CDU) geschrieben. Leider bisher ohne Antwort. Nicht einmal eine Eingangsbestätigung. Stand: 31. Mai 2021.

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