Im März hätte ich nicht gedacht, dass ich mehr als 200 Liter Bier im ersten Jahr brauen würde. Doch nach meinem Sud #011 komme ich Anfang Oktober bereits auf eine Summe von genau 193 Litern Bier.
Es ist also klar: Beginnend mit dem nächsten Sud wird die Abführung einer Biersteuer für 2018 fällig, und zwar für die Menge, die über 2 hl hinausgeht. Sie ist nach meinem bisherigen Verständnis eigenständig zu überweisen und über das Steuerformular 2075 dem Hauptzollamt anzuzeigen. Dabei wird für jeden Sud die Stammwürze in vollen °P und die Menge in Hektolitern (auf zwei Nachkommastellen gekürzt) angegeben und mit dem für Hobbybrauer ermäßigten Steuersatz von 0,4407 € multipliziert. Ich rechne in diesem Jahr mit ca. 5,- €, die ich abzuführen habe. Beispiel: 5 weitere Sude bis zum Jahresende, je 20l = 1,0 hl mit durchschnittlich 12 °P: 12 * 1,0 * 0,4407 € = 5,29 €.
Ich beabsichtige, den Zollbeamten für solch kleine Beträge nicht unnötig viel Arbeit zu machen und das Formular daher kumulativ für 2018 zusammen mit meiner Anmeldung für das kommende Jahr vor dem ersten Sud in 2019 einzureichen.
Update: Inzwischen kann mir mein WordPress-Plugin die Berechnungen für das Steuerformular abnehmen.